Allgemeine Geschäftsbedingungen.


I. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Lektoratfeuerwehr, vertreten durch Katharina Reinecke (Auftragnehmer), und ihren Kunden (Auftraggebern). Die AGB sind von ihren Kunden anzuerkennen und gelten für die gesamte Laufzeit der Geschäftsbeziehungen.

II. Vertragsbeginn und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer abgegebene Angebot durch schriftliche Erklärung per E-Mail angenommen hat und/oder der Eingang der zu korrigierenden Unterlagen schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail oder Fax.

(2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB.

(3) Die Auftragnehmerin bietet als Dienstleistung die Überprüfung von Texten und Text-Bild-Vorlagen hinsichtlich Rechtschreibung, Interpunktion, Grammatik und typografischer Vorgaben (Korrektorat), auf Wunsch zusätzlich zum Korrektorat die Überprüfung von Verständlichkeit, Stil und Einheitlichkeit der Unterlagen (Lektorat), an.

(4) Die Auftragnehmerin hat zum Ziel, die vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) in größtmöglichem Umfang zu reduzieren. Die Korrekturen bzw. Vorschläge werden in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet, entweder durch Nutzung eines Überarbeiten-Modus oder durch Korrekturzeichen im Ausdruck.

(5) Der Auftraggeber erkennt hierbei ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein insbesondere unter erheblichem Zeitdruck zu erstellendes Korrektorat seitens der Auftragnehmerin das unter Punkt 4 genannte Ziel beeinträchtigen können. In diesem Fall kann auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein Rest an Fehlern im Text verbleiben.

(6) Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten persönlich durchzuführen. Sie kann diese in Einzelfällen auch von einem anderen Lektor vornehmen lassen, der von der Auftragnehmerin hinsichtlich seiner Qualitäten umfassend geprüft wird. Im Falle der Übertragung auf einen weiteren Lektor entstehen keine neuen Rechtsbeziehungen zwischen dem weiteren Lektor und dem Auftraggeber.

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Für den Fall, dass der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin schriftlich bekannt geben und ihr durch Übermittlung der erforderlichen Unterlagen (beispielsweise ein Tonalitätsbriefing) schriftlich bekannt geben. Das gilt insbesondere für Schreibweisen, die vom zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe aktuellen Rechtschreib-Duden abweichen.

(2) Wenn der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt. 

(3) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen leserlich und in digitaler oder ausgedruckter Form vorgelegt werden.

IV. Preise und Zahlung

(1) Alle Preise werden individuell in schriftlicher Form vereinbart.

(2) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Ab einer Zahl von fünf Aufträgen eines Auftraggebers pro Monat erfolgt eine Abrechnung mit dem Ende jedes Kalendermonats.

(3) Die Auftragnehmerin behält sich in Einzelfällen vor, bereits nach Vertragsabschluss und vor Beendigung der Arbeiten einen Vorschuss in Höhe von bis zu 50 % des zu erwartenden Auftragswertes abzurechnen.

(4) Spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung gerät der Auftraggeber mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.

V. Lieferung

(1) In Bezug auf die Lieferfrist der korrigierten Dokumente sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Sind Lieferdatum und -Uhrzeit wesentliche Bestandteile des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies spätestens mit der Auftragsvergabe schriftlich bekannt zu geben.

(2) Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen erforderlich. Ist dies nicht der Fall, kann sich die Lieferfrist angemessen verlängern; die Auftragnehmerin teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist.

(3) Wenn nicht anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text der Auftragnehmerin zugegangen ist. 

(4) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

VI. Höhere Gewalt

Im Fall der höheren Gewalt benachrichtigt die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich. Höhere Gewalt berechtigt beide Parteien, vom Vertrag zurückzutreten. Für bereits getätigte Leistungen hat der Auftraggeber jedoch Ersatz zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse – wie z. B. schwere Krankheit, Unfall oder Todesfall im näheren verwandschaftlichen Umfeld – die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

VII. Mängelhaftung

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem Auftraggeber zugegangen ist. Falls innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand erfolgt, gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.

(3) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

(4) Falls der Auftraggeber den Vorschlägen bzgl. des durchgeführten Lektorats hinsichtlich Stil und/oder Verständlichkeit (Verständlichkeit, Stil usw.) nicht nachkommt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.

VIII. Schadensersatz

(1) Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, bezüglich ihrer Höhe auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. ä. wird ausgeschlossen. 

(2) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).

(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber im vollen Umfang.

IX. Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Falls die Korrekturen nicht von ihr selbst erfolgen, sondern durch von ihr beauftragte Lektoren, werden diese Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine vollständige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin (insbesondere E-Mail), leider nicht garantiert werden.

X. Gerichtsstand

Für das hier beschriebene Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche 06449 Aschersleben.

XI. Schlussbestimmungen

(1) Alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile der Geschäftsbedingungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

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